Färberstraße
22.04.2025
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
☀️ Die Färberstraße ist ein beliebter Treffpunkt in unserer Innenstadt – besonders an warmen Abenden, wenn viele die Außengastronomie genießen. Umso wichtiger ist es mir, Ihnen transparent zu erklären, warum die Außenbewirtung in einzelnen Fällen bereits um 22 Uhr enden muss.
ℹ️ Grundlage dafür sind ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg sowie klare Vorgaben des Regierungspräsidiums.
Wir als Stadtverwaltung sind verpflichtet, bei übermäßiger Lärmbelastung einzuschreiten. Maßgeblich sind dabei die Vorgaben der sogenannten TA Lärm – der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, einer bundesweiten Regelung, die festlegt, wie viel Lärm in verschiedenen Gebieten zulässig ist.
⚖️ Uns wurden bereits Lärmgutachten und Hinweise aus der Bürgerschaft vorgelegt, die belegen, dass die zulässigen Grenzwerte in der Nacht überschritten werden. In solchen Fällen müssen wir handeln und die Außenbewirtung ab 22 Uhr beenden. Dabei haben wir keinen Ermessensspielraum – wir sind gesetzlich dazu verpflichtet.
📜 Ich verstehe sehr gut, dass sich viele eine längere Außenbewirtung wünschen. Auch wir würden uns manchmal flexiblere Lösungen wünschen. Aber wir müssen die geltenden rechtlichen Vorgaben konsequent umsetzen.
☕ Dort, wo keine Beschwerden vorliegen und die Grenzwerte eingehalten werden, bleibt die Außengastronomie weiterhin bis 23 oder sogar 24 Uhr möglich.
🤝 Mir ist bewusst, dass diese Regelungen nicht allen gefallen. Aber wir tragen Verantwortung dafür, die Interessen aller – Gäste, Gastronomen und Anwohnerinnen und Anwohner – fair und rechtssicher zu berücksichtigen.
🙏 Vielen Dank.
Ihr
Jürgen Roth
Oberbürgermeister
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