Oberbürgermeister von
Villingen-Schwenningen

Corona / Covid-19: Stadt VS trifft weitere Vorsorgemaßnahmen

14.03.2020
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In Reaktion auf die Pressekonferenz der Landesregierung von heute Nachmittag (14 Uhr), 13. März, tagt und laufend der Verwaltungsstab der Stadt Villingen-Schwenningen und gibt hier- mit weitere Vorsorgemaßnahmen sowie konkrete Schritte zur Umsetzung derselben bekannt. Per Beschluss der Landesregierung und nach Schreiben der Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann (siehe Anlage) erfolgen weitere sofortige Maßnahmen zur Eindämmung einer Ausbreitung des Corona-Virus SARS CoV 2.

Kindertagesstätten, Kindertagespflege, Schulen
Dies bedeutet ab Dienstag, 17. März, eine Aussetzung des Unterrichtes und jeglicher Veran- staltungen an Schulen sowie des Betriebs von Kindertagesstätten und der Kindertagespflege. Die Verfügung gilt bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020, also bis zum Ende der Osterfe- rien. Die Schließung erfolgt erst ab nächsten Dienstag, um einen einigermaßen geordneten Übergang in die unterrichts- bzw. betriebsfreie Zeit zu ermöglichen.
Darauf aufbauend ergreift die Stadt Villingen-Schwenningen Maßnahmen, um durch eine Einrichtung von Notfall-Betreuungsplätzen die kritische Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Zur kri- tischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstel- lung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche. Grundvoraussetzung für einen Notfall-Betreuungsplatz ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigten der Kinder, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Konkret wird die Stadt Villingen-Schwenningen ab Montag, 16. März, bei den Eltern mittels Fragebogen abfragen, ob diese einen Anspruch auf eine Notfall-Betreuung geltend machen können und wollen. Nach Prüfung der Ansprüche erfolgt die Rückmeldung an die Eltern, wel- che Kinder einen Betreuungsplatz erhalten und in welchen Einrichtungen dieser angeboten werden kann. Alle anderen Kinder sind ab Dienstag, 17. März, privat und von zu Hause aus zu betreuen. Das Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport steht darüber hinaus im Kon- takt mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen und Schulen sowie dem Gesamtelternbeirat und arbeitet an einer gemeinschaftlichen, einrichtungsübergreifenden Lösung. Für die Schulen ist eine ähnliche Vorgehensweise in Abstimmung und Vorbereitung.

Weitere Einrichtungen geschlossen
Zusätzlich werden städtische und weitere Einrichtungen ab sofort für den Zeitraum von zu- nächst zwei Wochen geschlossen (bis 29. März), um die Eindämmung von Infektionsketten zu gewährleisten.
Dies betrifft u.a.
– die Bibliotheken,
– Volkshochschulen,
– die Eisbahn der KEB,
– Sporthallen,
– das Theater am Ring,
– das Franziskaner,
– Museen sowie die Städtische Galerie,
– Jugendhäuser und
– das Jugend- und Kulturzentrum am Klosterhof.

Städtische Dienststellen für den Publikumsverkehr bis auf weiteres nicht geöffnet
Die Ämter und Dienststellen der Stadt Villingen-Schwenningen sind für den Publikumsverkehr bis auf weiteres nicht geöffnet, sowohl um ihre Bürgerinnen und Bürger zu schützen, als auch um die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Verwaltung aufrecht zu erhalten. In allen städtischen Ämtern und Abteilungen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber weiterhin im Dienst. Dies betrifft u.a. das Baurechtsamt, die Bürgerservicezentren, das Standesamt, die Stadtkasse, die Ausländerbehörde sowie das Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport.
Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, ihre Anliegen per E-Mail, telefonisch oder schriftlich beim jeweiligen Fachamt zu melden. Die meisten Angelegenheiten der Stadtverwaltung können in dieser Zeit erfahrungsgemäß ohne persönliche Vorsprache beantragt bzw. geklärt werden. Sollte in bestimmten Fällen eine persönliche Vorsprache zur Klärung des Anliegens erforderlich sein, wird in individueller Absprache ein Termin vereinbart.
Die Kontaktdaten und Erreichbarkeiten aller Ämter und Dienststellen sind auf der städtischen Internetseite unter: www.villingen-schwenningen.de/verw…/aemter-und-einrichtungen zu finden.

„Dies sind drastische Maßnahmen, dennoch ist oberstes Ziel, dass Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger gesund bleiben. Um eine unkontrollierte Weiterverbreitung des Virus zu verhindern, ist es von hoher Bedeutung, die Infektionsketten zu unterbrechen und die Übertragungswahrscheinlichkeit möglichst gering zu halten“, erklärt Oberbürgermeister Jürgen Roth die Entscheidungen.
Wir bitten um Verständnis und Solidarität untereinander.

Weiteres Vorgehen
Die lokale und überregionale Entwicklung sowie Ausbreitung des Coronavirus wird von der Stadt Villingen-Schwenningen laufend beobachtet und bewertet. Es findet eine laufende Risikoabschätzung und Abstimmung mit weiteren (Landes-)Behörden statt. Gegebenenfalls muss über eine Verlängerung und Erweiterung der Schließung entschieden werden.

Wir bitten von Rückfragen an die Verwaltung, insbesondere am Montag, 16. März, abzusehen, damit die beschlossenen Maßnahmen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich umgesetzt werden können.